Groß genug für jede Ausbildung!
Fahrschule aller Klassen | Berufskraftfahrer-Ausbildungen | Fahrlehrer-Ausbildungen

Wir bilden alle Führerscheinklassen aus.

20 Fahrlehrer und eine Fahrlehrerin sorgen an unseren 9 Standorten für die optimale Ausbildung in Theorie und Praxis. Unsere Bürokräfte sind der erste Anlaufpunkt für alle, die sich zu einer Führerscheinausbildung bei uns anmelden wollen. Mit ihnen könnt ihr alle Fragen rund um den Führerschein und die Ausbildung klären und die möglichen Kosten erfragen. Theorieunterrichte finden bei uns 2 x pro Woche an den Standorten  Barendorf, Bardowick, Brietlingen, Dahlenburg, Melbeck sowie Winsen/Luhe statt. Weiterhin bieten wir regelmäßig Ferien-Intensvkurse an den Standorten Scharnebeck ,Handorf sowie Lüneburg an. Auf dieser Seite könnt ihr euch vorab schon mal über die Führerscheinklassen und deren Anforderungen informieren und bekommt einen kleinen Eindruck von unserem Fuhrpark.

FÜHRERSCHEINKLASSEN – Übersicht


MOTORRAD

Beschreibung

Einschluss

Mindestalter

A1

Krafträder mit einem Hubraum von bis zu125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung / Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

AM

16

A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

A1, AM

18

A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

A2, A1, AM

20

AM

Moped, Mokick, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor, zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz bis 350 kg ohne Gewicht der Batterie bis max. 50 ccm und max. 45 km/h, Elektromotoren bis 4 kW


16

Mofa

Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstge-schwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung.


15

 

PKW

Beschreibung

Einschluss

Mindestalter

B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

AM, L

18

B17

Hier handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie ist der Klasse B untergeordnet. Unterschied: Begleitetes Fahren kann derjenige in der Fahrschule erlernen, welche eine normale Fahrausbildung zum Führerschein der Klasse B (Pkw) und eine damit verbundene praktische Prüfung absolviert. Diese Ausbildung kann bereits mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Nach der erfolgreichen Teilnahme der theoretischen und praktischen Prüfung in der Fahrschule bekommt der Fahranfänger eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese fungiert zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis und muss folglich bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

AM, L

17

B96

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.


18
17 bei B17

BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.


18
17 bei B17


LKW

Beschreibung

Einschluss

Mindestalter

C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.


18

Vorbesitz Klasse B erforderlich

C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1E – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

BE sowie D1E wenn D1 vorhanden

18

Vorbesitz Klasse B erforderlich

C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

C1

21

Vorbesitz Klasse B erforderlich

18 nach BKrFQG

CE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse CE – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

BE, C1E, T, sowie D1E/DE wenn D1/D vorhanden

21

Vorbesitz Klasse B erforderlich

18 nach BKrFQG

 

Bus

Beschreibung

Einschluss

Mindestalter

D1

Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
 
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, bedarf es – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – mindestens die Klasse D1.


21*

D1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

BE bei Besitz von C1, C1E

21*

D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

D1

24*

DE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

D1E, BE bei Besitz von C1, C1E

24*

 * Unter anderen Voraussetzungen auch mit dem Mindestalter 18,21,23 möglich .

 

Zugmaschinen (Traktor)

Beschreibung

Einschluss

Mindestalter

L

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).


16

T

Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

AM, L

16 für bbH bis 40km/h

18 für bbH über 40 bis 60 km/h