Groß genug für jede Ausbildung!
Fahrschule aller Klassen | Berufskraftfahrer-Ausbildungen | Fahrlehrer-Ausbildungen

Wir bilden Berufskraftfahrer aus – und weiter.

Wer als Berufskraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr arbeiten möchte, muss Unterrichte einer Grundqualifikation oder eine Beschleunigte Grundqualifikation besuchen sowie eine Prüfung vor der IHK ablegen und in regelmäßige Abständen (alle 5 Jahre ) Weiterbildungen durchführen, die dem Berufsfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) unterliegen. Weitere Infos finden Sie hier.

Grundqualifikation + Beschleunigte Grundqualifikation
Die Grundqualifikation haben diejenigen Fahrer, die vor den Stichtagen (Bus 10.09.2008 / LKW 10.09.2009) eine entsprechende Fahrerlaubnis (2, 3, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) erworben haben, automatisch erhalten.
Für alle anderen gilt: Eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine andere vergleichbare Ausbildung mit staatlicher Anerkennung muss absolviert werden. Es folgt eine Prüfung bei der IHK.
Welche Art der Grundqualifikation für Sie passt können Sie entweder auf dieser Seite einsehen oder persönlich mit uns besprechen.

Weiterbildungen gemäß BKrFQG
Desweiteren gibt das BKrFQG vor, dass alle Fahrer, die die oben genannten Qualifikationen besitzen alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen. Der Umfang der Weiterbildungen beläuft sich auf mindestens 35 Zeitstunden à 60 Minuten Unterricht, über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Seminaren. Der Inhalt gliedert sich in 5 verschiedene Module auf, in denen folgende Themen vermittelt werden:

Modul 1: Eco-Training,Alternative Antriebe,Abgassysteme

Modul 2: Kontrollgeräte und Sozialvorschriften, sicher und professionell unterwegs

Modul 3: Sicherheit im Fokus /Gefahrenwahrnehmung

Modul 4: Der Kunde im Mittelpunkt ,Gesundheit & Fitness ,Erste Hilfe

Modul 5: Unternehmensbild und Marktordnung im Güterverkehr, Ladungssicherung optimieren

Nach Abschluss eines Seminares erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung ohne mündliche oder schriftliche Prüfung. Im Rahmen der Führerscheinverlängerung legen Sie diese bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt vor und erhalten so den notwendigen Eintrag in den Führerschein (Schlüsselzahl 95).

Hier gelangen Sie zu unserem Unterrichtsplan 2020

Gefahrgutschulungen ADR/GGVSEB
Um gefährliche Güter auf der Straße transportieren zu dürfen müssen Sie einen Gefahrgutschein vorweisen können. Wir bieten Ihnen regelmäßig alle nötigen Kurse an. Schauen Sie einfach mal hier.

ADR Basiskurs mit anschließender Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

• ADR Auffrischungsschulung mit Beginn bis zu 12 Monate vor Ablauf Ihrer ADR-Bescheinigung

Aufbaukurs Tank zum steuern von Tanklastfahrzeugen

Aufbaukurs Klasse 1 zum Transport von explosionsgefährlichen Stoffen (auf Anfrage)

Gabelstaplerausbildung
Sie erwerben bei uns der Staplerschein nach den Richtlinien BGV D27 / BGG 925, wir vermitteln Ihnen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Unsere qualifizierten Ausbilder garantieren Ihnen eine fundierte Ausbildung. Die Prüfungen finden in Theorie und Praxis statt. Bei Bedarf führen wir auch bei Ihnen im Betrieb Schlungen auf Ihren eigenen Fahrzeugen durch.

Ladekranausbildung
Jeder, der einen Ladekran bedient, benötigt nach der Richtlinie der BG einen Befähigungsnachweis mit eingetragenem Fahrauftrag. Unsere Ausbilder vermitteln Ihnen alle nötigen Ausbildungsinhalte, wie z. B. Sicherheitsregeln, Handzeichen, Schutzausrüstung, usw., damit Sie Ihre theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abschließen. Die Ausbildungsdauer bei Ersterwerb beträgt 4 Tage, danach ist lediglich eine 4-stündige jährliche Unterweisung Plicht.

Radladerausbildung
Auch beim Umgang mit Baumaschinen muss sich der Fahrer an die entsprechenden Sicherheitsvorschriften halten. Bei uns erhalten Sie eine qualifizierte Ausbildung nach den Richtlinien der BGR 500 und legen eine theoretische und praktische Prüfung ab. Bei Ersterwerb können Sie mit einer Ausbildungsdauer von 3 - 5 Tagen rechen – abhängig von etwaigen Vorkenntnissen und Fähigkeiten.

Einfache Unterweisung für Verkehrsleiter- und Fahrpersonal
Laut der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 hat das Verkehrsunternehmen dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden. Unser Kurs richtet sich vor allem an Unternehmer, Fuhrparkleiter, Disponenten, leitende Angestellte und auch direkt an das Fahrpersonal.

Jahresplaner

Hier können Sie sich über die aktuellen Termine informieren oder unter diesem Link den Jahresplaner für Berufskraftfahrer als PDF herunter laden.